Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
Manuela Mayrhofer (im Folgenden kurz „Coach") schließt Verträge im Zusammenhang
mit der Erbringung ihrer Beratungsdienstleistungen wie insbesondere Einzelcoachings
und Coaching-Pakete - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - ausschließlich
auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(„AGB").
1.2 Diesen AGB entgegenstehende oder davon zum Nachteil des Coachs abweichende
Vertragsbedingungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen
Erklärungen des Vertragspartners (im Folgenden kurz „Coachee") wird ausdrücklich
widersprochen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Schweigen
und/oder faktische Vertragserfüllungshandlungen des Coachs gelten nicht als
Zustimmung.
1.3 Die AGB gelten bis zum Inkrafttreten einer neuen Version für sämtliche - auch
zukünftige - Verträge, auch wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht gesondert
auf sie Bezug genommen wird.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Vorvertragliche Kontakte, Angebote und Kalkulationen sind - sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden - freibleibend und unverbindlich.
Dies gilt auch für sämtliche Angaben und Informationen auf der Website und/oder
auf jede andere Weise, unabhängig von der Art des verwendeten Mediums.
2.2 Die Erteilung des Auftrags an den Coach für Einzelcoachings oder die Buchung
eines Coaching-Pakets kann sowohl schriftlich (z.B. per E-Mail) als auch mündlich
(z.B. persönlich, telefonisch) erfolgen.
3. Inhalt des Coaching-/ Beratungsauftrags, Leistungserbringung
3.1 Der Inhalt und das Ziel des Coachings sowie der einzelnen Beratungseinheiten
werden zwischen Coach und Coachee gemeinsam im Einzelfall erarbeitet und als
Beratungsauftrag festgelegt.
3.2 Jedes Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee, dieser leistet die eigentliche
Veränderungsarbeit. Der Coach steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur
Seite. Die Gestaltung der Beratung und der einzelnen Beratungseinheiten sowie die
Wahl der eingesetzten Methoden wie auch deren Abänderung unterliegen der Entscheidung
des Coachs.
3.3 Der Coachee handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich
und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit
sowie sein Wohlbefinden während der Coaching-Einheiten in vollem Umfang
selbst verantwortlich. Sämtliche Interventionen und der Umfang in dem der Coachee
daran während des Coachings teilnimmt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.
3.4 Der Coach arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters
in Ausbildung unter Supervision. Die Haftung wird - mit Ausnahme einer Haftung
für Personenschäden - auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
3.5 Der Coach übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Erreichung eines
bestimmten Coaching-Ziels oder vom Coachee gewünschten Beratungsergebnisses.
4. Erkrankungen und (parallele) therapeutische / psychologische Behandlungen
4.1 Der Coachee versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet oder von einem
Arzt, Therapeuten oder Psychologen eine Diagnose erhalten hat, die dem Coaching,
den einzelnen Interventionen und/oder der Erfüllung des Coaching-Auftrags entgegenstehen.
4.2 Sofern sich der Coachee bei einem Arzt, Therapeuten oder Psychologen in Behandlung
befindet, hat er dies dem Coach unaufgefordert mitzuteilen. Der Coachee
hat in diesem Fall auch seinen Arzt, Therapeuten oder Psychologen über den Abschluss
eines Beratungsvertrags mit dem Coach eigenverantwortlich zu informieren.
4.3 Der Coachee nimmt zur Kenntnis, dass bei bestimmten Erkrankungen oder Diagnosen
ein sinnvoller Coachingprozess nicht gewährleistet werden kann.
5. Ort und Zeit des Coachings / Workshops
5.1 Coachings finden an dem zwischen Coach und Coachee vereinbarten Ort / zu
der vereinbarten Zeit statt.
5.2 In allen Fällen ist die Anreise selbst zu organisieren und sind die Anfahrtskosten
selbst zu tragen.
6. Aufwandsersatzentschädigung
6.1 Der Coach verrechnet die Aufwandsersatzentschädigung pro angefangener
Coaching-Einheit. Dies gilt auch für Coachings via Online-Medien (z.B. Zoom).
6.2 Eine Coaching-Einheit beträgt 50 Minuten. Sollte das Coaching-Ziel für diese
Einheit vor Ablauf einer Coaching-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch
voll verrechnet.
Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Coaching-Einheit ist im Honorar für
diese Coaching-Einheit enthalten.
6.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung per Banküberweisung. Der
Coachee hat die Überweisung auf das vom Coach bekanntgegebenen Bankkonto
binnen längstens sieben Kalendertagen (einlangend) ab Ausstellung der Aufwandsersatzentschädigung
zu tätigen.
6.4. Bezahlt der Coachee trotz Fälligkeit nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der Coach
ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 4 Prozent
pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann der Coach auch den Ersatz anderer, vom
Coachee verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen
Kosten außergerichtlicher Betreibungs-oder Einbringungsmaßnahmen.
7. Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar
7.1 Die Termine, Orte und Zeitintervalle für Einzelcoachings und Coachings im Rahmen
von Coaching-Paketen werden im Einvernehmen zwischen Coach und Coachee
festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der Coachee eine Einheit nicht
wahrnehmen, so hat er dies dem Coach so früh wie möglich telefonisch oder schriftlich
per Mail oder SMS mitzuteilen (Absage).
7.2 Die Absage bzw. Verschiebung eines Termins ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten
Termin kostenlos möglich.
7.3 Sofern der Coach eine Coaching-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen
mit dem Coachee einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.
8. Verschwiegenheitspflicht
8.1 Der Coach verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten.
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und soweit der Coachee
die Angelegenheiten selbst veröffentlicht, den Coach ausdrücklich schriftlich
von der Verschwiegenheitspflicht entbindet, oder der Coach aufgrund gerichtlicher
Anordnung oder nach dem Gesetz zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
9.1. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Coachs.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich
Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages
und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinbarung ist das sachlich zuständige
Gericht am Sitz des Coaches.
9.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Coach und dem Coachee gilt
ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen,
des internationalen Privatrechtes ((PRG) und des UN-Kaufrechts.
9.4. Die Vertragssprache und Sprache der Leistungserbringung ist Deutsch.
10. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig
und/oder nichtig sein oder im Laufe der Zeit werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit
und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die
rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung
der ersetzten Bestimmung möglichst nahekommt.
10.2 Aus dem Umstand, dass der Coach einzelne oder alle der ihm zustehenden
Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
10.3 Alle im Rahmen der Coachings und sonstigen Veranstaltungen vom Coach ausgehändigten
Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch
nicht auszugsweise, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Coaches vervielfältigt
oder gewerblich genutzt werden.
Stand März 2026