Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich

Manuela Mayrhofer (im Folgenden kurz „Coach") schließt Verträge im Zusammenhang

mit der Erbringung ihrer Beratungsdienstleistungen wie insbesondere Einzelcoachings

und Coaching-Pakete - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - ausschließlich

auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(„AGB").

1.2 Diesen AGB entgegenstehende oder davon zum Nachteil des Coachs abweichende

Vertragsbedingungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen

Erklärungen des Vertragspartners (im Folgenden kurz „Coachee") wird ausdrücklich

widersprochen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Schweigen

und/oder faktische Vertragserfüllungshandlungen des Coachs gelten nicht als

Zustimmung.

1.3 Die AGB gelten bis zum Inkrafttreten einer neuen Version für sämtliche - auch

zukünftige - Verträge, auch wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht gesondert

auf sie Bezug genommen wird.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Vorvertragliche Kontakte, Angebote und Kalkulationen sind - sofern sie nicht

ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden - freibleibend und unverbindlich.

Dies gilt auch für sämtliche Angaben und Informationen auf der Website und/oder

auf jede andere Weise, unabhängig von der Art des verwendeten Mediums.

2.2 Die Erteilung des Auftrags an den Coach für Einzelcoachings oder die Buchung

eines Coaching-Pakets kann sowohl schriftlich (z.B. per E-Mail) als auch mündlich

(z.B. persönlich, telefonisch) erfolgen.

3. Inhalt des Coaching-/ Beratungsauftrags, Leistungserbringung

3.1 Der Inhalt und das Ziel des Coachings sowie der einzelnen Beratungseinheiten

werden zwischen Coach und Coachee gemeinsam im Einzelfall erarbeitet und als

Beratungsauftrag festgelegt.

3.2 Jedes Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee, dieser leistet die eigentliche

Veränderungsarbeit. Der Coach steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur

Seite. Die Gestaltung der Beratung und der einzelnen Beratungseinheiten sowie die

Wahl der eingesetzten Methoden wie auch deren Abänderung unterliegen der Entscheidung

des Coachs.

3.3 Der Coachee handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich

und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit

sowie sein Wohlbefinden während der Coaching-Einheiten in vollem Umfang

selbst verantwortlich. Sämtliche Interventionen und der Umfang in dem der Coachee

daran während des Coachings teilnimmt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.

3.4 Der Coach arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters

in Ausbildung unter Supervision. Die Haftung wird - mit Ausnahme einer Haftung

für Personenschäden - auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

3.5 Der Coach übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Erreichung eines

bestimmten Coaching-Ziels oder vom Coachee gewünschten Beratungsergebnisses.

4. Erkrankungen und (parallele) therapeutische / psychologische Behandlungen

4.1 Der Coachee versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet oder von einem

Arzt, Therapeuten oder Psychologen eine Diagnose erhalten hat, die dem Coaching,

den einzelnen Interventionen und/oder der Erfüllung des Coaching-Auftrags entgegenstehen.

4.2 Sofern sich der Coachee bei einem Arzt, Therapeuten oder Psychologen in Behandlung

befindet, hat er dies dem Coach unaufgefordert mitzuteilen. Der Coachee

hat in diesem Fall auch seinen Arzt, Therapeuten oder Psychologen über den Abschluss

eines Beratungsvertrags mit dem Coach eigenverantwortlich zu informieren.

4.3 Der Coachee nimmt zur Kenntnis, dass bei bestimmten Erkrankungen oder Diagnosen

ein sinnvoller Coachingprozess nicht gewährleistet werden kann.

5. Ort und Zeit des Coachings / Workshops

5.1 Coachings finden an dem zwischen Coach und Coachee vereinbarten Ort / zu

der vereinbarten Zeit statt.

5.2 In allen Fällen ist die Anreise selbst zu organisieren und sind die Anfahrtskosten

selbst zu tragen.

6. Aufwandsersatzentschädigung

6.1 Der Coach verrechnet die Aufwandsersatzentschädigung pro angefangener

Coaching-Einheit. Dies gilt auch für Coachings via Online-Medien (z.B. Zoom).

6.2 Eine Coaching-Einheit beträgt 50 Minuten. Sollte das Coaching-Ziel für diese

Einheit vor Ablauf einer Coaching-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch

voll verrechnet.

Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Coaching-Einheit ist im Honorar für

diese Coaching-Einheit enthalten.

6.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung per Banküberweisung. Der

Coachee hat die Überweisung auf das vom Coach bekanntgegebenen Bankkonto

binnen längstens sieben Kalendertagen (einlangend) ab Ausstellung der Aufwandsersatzentschädigung

zu tätigen.

6.4. Bezahlt der Coachee trotz Fälligkeit nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der Coach

ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 4 Prozent

pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann der Coach auch den Ersatz anderer, vom

Coachee verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen

Kosten außergerichtlicher Betreibungs-oder Einbringungsmaßnahmen.

7. Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar

7.1 Die Termine, Orte und Zeitintervalle für Einzelcoachings und Coachings im Rahmen

von Coaching-Paketen werden im Einvernehmen zwischen Coach und Coachee

festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der Coachee eine Einheit nicht

wahrnehmen, so hat er dies dem Coach so früh wie möglich telefonisch oder schriftlich

per Mail oder SMS mitzuteilen (Absage).

7.2 Die Absage bzw. Verschiebung eines Termins ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten

Termin kostenlos möglich.

7.3 Sofern der Coach eine Coaching-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen

mit dem Coachee einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.

8. Verschwiegenheitspflicht

8.1 Der Coach verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten.

Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und soweit der Coachee

die Angelegenheiten selbst veröffentlicht, den Coach ausdrücklich schriftlich

von der Verschwiegenheitspflicht entbindet, oder der Coach aufgrund gerichtlicher

Anordnung oder nach dem Gesetz zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

9.1. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Coachs.

9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich

Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages

und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinbarung ist das sachlich zuständige

Gericht am Sitz des Coaches.

9.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Coach und dem Coachee gilt

ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen,

des internationalen Privatrechtes ((PRG) und des UN-Kaufrechts.

9.4. Die Vertragssprache und Sprache der Leistungserbringung ist Deutsch.

10. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig

und/oder nichtig sein oder im Laufe der Zeit werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit

und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die

rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu

ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung

der ersetzten Bestimmung möglichst nahekommt.

10.2 Aus dem Umstand, dass der Coach einzelne oder alle der ihm zustehenden

Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

10.3 Alle im Rahmen der Coachings und sonstigen Veranstaltungen vom Coach ausgehändigten

Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch

nicht auszugsweise, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Coaches vervielfältigt

oder gewerblich genutzt werden.

Stand März 2026